Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 07.08.2018 - B 5 K 17.340   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,57982
VG Bayreuth, 07.08.2018 - B 5 K 17.340 (https://dejure.org/2018,57982)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07.08.2018 - B 5 K 17.340 (https://dejure.org/2018,57982)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 07. August 2018 - B 5 K 17.340 (https://dejure.org/2018,57982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,57982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 35 S. 1; BayBeamtVG Art. 7, Art. 92; VersAusglG § 35, § 36; BGB § 818 Abs. 3
    Rückforderung von Versorgungsbezügen

  • rewis.io

    Rückforderung von Versorgungsbezügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.08.2018 - B 5 K 17.340
    Die von der Beklagten erklärte behördliche Aufrechnung selbst ist kein Verwaltungsakt, sondern eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung (BayVGH, B.v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 27.10.1982 - BVerwGE 66, 218).

    Die Erklärung wird ohne Rücksicht darauf, ob die Aufrechnung seitens des Bürgers oder seitens der Behörde erfolgt und ob mit einer privatrechtlichen gegen eine öffentlich-rechtliche (§ 395 BGB), mit einer öffentlich-rechtlichen gegen eine privatrechtliche oder mit einer öffentlich-rechtlichen gegen eine öffentlich-rechtliche Forderung aufgerechnet wird, nicht aus einer hoheitlichen Position abgegeben; sie ergeht damit ähnlich wie eine Willenserklärung, mit der ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (Aufrechnungsvertrag) geschlossen wird, auf einer gleichgeordneten rechtlichen Ebene (BVerwG, U.v. 27.10.1982 - 3 C 6/82 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198

    Aufrechnung mit Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge gegen laufende

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.08.2018 - B 5 K 17.340
    Die von der Beklagten erklärte behördliche Aufrechnung selbst ist kein Verwaltungsakt, sondern eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung (BayVGH, B.v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 27.10.1982 - BVerwGE 66, 218).

    Die Aufrechnung mit der Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge setzt auch keinen konstitutiven Rückforderungsbescheid voraus (BayVGH, B.v. 13.10.2010 - 14 CS 10.2198 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.08.2018 - B 5 K 17.340
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt es für die Annahme der Offensichtlichkeit allerdings nicht, wenn (nur) Zweifel bestehen und es einer Nachfrage bedarf (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 15/10 - juris Rn. 16f.; VG München, U.v. 18.11.2008 - M 21 K 06.4385 - juris Rn. 46).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.08.2018 - B 5 K 17.340
    Auch wenn in Fällen der verschärften Haftung eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen ist, sind keine Umstände ersichtlich, die den Verbrauch der zu Unrecht gezahlten Bezüge ausnahmsweise unter Berücksichtigung des auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatzes von Treu und Glauben als gerechtfertigt erscheinen lassen (BVerwG, U.v. 27.1.1994 - 2 C 19/92 - juris Rn. 20).
  • VG München, 18.11.2008 - M 21 K 06.4385

    Rückforderung von Bezügen (kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag)

    Auszug aus VG Bayreuth, 07.08.2018 - B 5 K 17.340
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt es für die Annahme der Offensichtlichkeit allerdings nicht, wenn (nur) Zweifel bestehen und es einer Nachfrage bedarf (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 15/10 - juris Rn. 16f.; VG München, U.v. 18.11.2008 - M 21 K 06.4385 - juris Rn. 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht